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   OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06   

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OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06 (https://dejure.org/2008,11807)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 5 U 176/06 (https://dejure.org/2008,11807)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 5 U 176/06 (https://dejure.org/2008,11807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Dienstherrn wegen eines von einem Beamten verursachten Schadens vor den Verwaltungsgerichten im Wege einer allgemeinen Leistungsklage; Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung ...

  • Judicialis

    BGB § 282 a. F.; ; BGB § ... 823 Abs. 2; ; BGB § 839; ; StGB § 266 Abs. 1; ; LBG § 44; ; LBG § 44 Abs. 1; ; 4. GemGebRefGBbg § 5; ; 4. GemGebRefGBbg § 8 Abs. 1; ; 4. GemGebRefGBbg § 21 Abs. 4; ; 4. GemGebRefGBbg § 22; ; 4. GemGebRefGBbg § 22 Abs. 2; ; 4. GemGebRefGBbg § 22 Abs. 3; ; 4. GemGebRefGBbg § 22 Abs. 3 Nr. 2; ; GVG § 17 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; AmtsO § 4; ; AmtsO § 4 Abs. 3; ; GemO § 67 Abs. 1; ; GemO § 67 Abs. 2; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Amtsdirektor wegen Verletzung von Dienstpflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    Anderenfalls würde dem möglichen Schädiger ein Rechtsstreit über gedachte Fragen aufgezwungen, von denen ungewiss wäre, ob sie jemals praktische Bedeutung erlangen können (BGH-Report 2005, 78/79; BGH NJW 2006, 830 ff; BGH WM 2002, 29, 32 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 427/98

    Erteilung nachträglicher einseitiger Verwahrungsanweisungen nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    Anderenfalls würde dem möglichen Schädiger ein Rechtsstreit über gedachte Fragen aufgezwungen, von denen ungewiss wäre, ob sie jemals praktische Bedeutung erlangen können (BGH-Report 2005, 78/79; BGH NJW 2006, 830 ff; BGH WM 2002, 29, 32 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    In den Fällen, in denen ein Beamter die ihm obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt und hierdurch einem anderen Dienstherrn als dem, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, etwa im Falle der Auftragsverwaltung, einen Schaden zufügt, kann der geschädigte Dienstherr den Beamten nicht aus § 839 BGB, Art. 34 GG in Anspruch nehmen, weil er nicht Dritter i.S.d. Vorschrift ist (BGHZ 87, 253, 255; 116, 312, 315); stattdessen kann aber der Dienstherr, dessen Aufgaben der Beamte wahrgenommen hat, den Beamten auf Leistung von Schadensersatz nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation in Anspruch nehmen (BVerwG NJW 1995, 978; Battis, BBG, § 78 Rn. 13).
  • BVerwG, 08.12.1994 - 2 B 101.94

    Falschberechnung von Wohngeld - Beamtenhaftung, Drittschadensliquidation,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    In den Fällen, in denen ein Beamter die ihm obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt und hierdurch einem anderen Dienstherrn als dem, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, etwa im Falle der Auftragsverwaltung, einen Schaden zufügt, kann der geschädigte Dienstherr den Beamten nicht aus § 839 BGB, Art. 34 GG in Anspruch nehmen, weil er nicht Dritter i.S.d. Vorschrift ist (BGHZ 87, 253, 255; 116, 312, 315); stattdessen kann aber der Dienstherr, dessen Aufgaben der Beamte wahrgenommen hat, den Beamten auf Leistung von Schadensersatz nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation in Anspruch nehmen (BVerwG NJW 1995, 978; Battis, BBG, § 78 Rn. 13).
  • BGH, 06.07.2004 - XI ZR 250/02

    Schadensersatzansprüche des Darlehensnehmers wegen Verweigerung der Auszahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    Anderenfalls würde dem möglichen Schädiger ein Rechtsstreit über gedachte Fragen aufgezwungen, von denen ungewiss wäre, ob sie jemals praktische Bedeutung erlangen können (BGH-Report 2005, 78/79; BGH NJW 2006, 830 ff; BGH WM 2002, 29, 32 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    Die Schuldform des § 44 Abs. 1 LBG muss sich dabei nur auf die Begehung der Pflichtverletzung, nicht jedoch auf den Schadeneintritt beziehen (BVerwGE 69, 334, 336).
  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 176/06
    In den Fällen, in denen ein Beamter die ihm obliegenden Pflichten schuldhaft verletzt und hierdurch einem anderen Dienstherrn als dem, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, etwa im Falle der Auftragsverwaltung, einen Schaden zufügt, kann der geschädigte Dienstherr den Beamten nicht aus § 839 BGB, Art. 34 GG in Anspruch nehmen, weil er nicht Dritter i.S.d. Vorschrift ist (BGHZ 87, 253, 255; 116, 312, 315); stattdessen kann aber der Dienstherr, dessen Aufgaben der Beamte wahrgenommen hat, den Beamten auf Leistung von Schadensersatz nach den Grundsätzen der Drittschadensliquidation in Anspruch nehmen (BVerwG NJW 1995, 978; Battis, BBG, § 78 Rn. 13).
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 200/08

    Rückgriff auf die deliktsrechtlichen Anspruchsgrundlagen des bürgerlichen Rechts

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 31. Juli 2008 - 5 U 176/06 - wird zurückgewiesen.
  • VG Potsdam, 20.06.2012 - 2 K 398/10

    Recht der Landesbeamten

    In dem zum Geschäftszeichen - 5 U 176/06 - geführten Berufungsverfahren erstritt die Gemeinde ... die Feststellung, dass der hiesige Kläger verpflichtet ist, ihr sämtliche Schäden zu ersetzen, die darauf beruhen, dass er in seiner damaligen Eigenschaft als Amtsdirektor des Amtes ... -Land für die damalige Gemeinde ... die Anbindung des ... Weges an den Radfernwanderweg in einer Weise bauen ließ, die den Vorgaben in dem für das Bauvorhaben erlassenen Förderbescheid des Landkreises Havelland vom 29. April 2002 nicht entsprach und das Vorhaben nicht mit den Organen der damaligen Gemeinde ... abstimmte.

    Die Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 13. Oktober 2009 - 3 K 1765/04 - und das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 31. Juli 2008 - 5 U 176/06 - wiesen Divergenzen auf.

    die Beklagte zu verpflichten, ihm die in dem vor dem Landgericht Potsdam zum Geschäftszeichen - 6 O 476/05 -, vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zum Geschäftszeichen - 5 U 176/06 - und dem Bundesgerichtshof zum Geschäftszeichen - III ZR 200/08 -geführten Verfahren entstandenen Prozesskosten zu ersetzen.

    Die vorliegend gegebenen Pflichtenverstöße des Klägers, welche aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. Juli 2008 (5 U 176/06) feststehen, schließen den geltend gemachten Anspruch auf Übernahme von Prozesskosten daher aus.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - 6 A 2125/11

    Übergang eines beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs des Landes gegen einen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 2 B 101.94 -, ZBR 1995, 107; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 31. Juli 2008 - 5 U 176/06 -, juris; Plog/Wiedow, Loseblatt, § 78 BBG (alt) Rn. 37; Franke in GKÖD, Loseblatt, K § 78 BBG a.F. Rn. 16; Kohde in v. Roettecken, BeamtStG, Loseblatt, § 48 BeamtStG Rn. 28 ff. mit weiteren Nachweisen.
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